Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister
STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag
GRÜNE-Gemeinderatsfraktion
Vorlage Nr.:
2019/1243
Verantwortlich:
Dez. 5
Lärmaktionsplanung: Tempo 30 ganztägig: Zeppelin- und Rittnertstraße
Gremium
Termin
TOP
ö
Gemeinderat
10.12.2019
17.1
x
nö
Kurzfassung
Von der Verwaltung wird geprüft, ob Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 55 dB(A)
nachts und unterhalb 65 dB (A) tagsüber möglich sind. Sollte dies der Fall sein, wird das gesamte Stadtgebiet unter diesen Gesichtspunkten neu untersucht.
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Gesamtkosten der Maßnahme
Einzahlungen/Erträge
(Zuschüsse u. Ä.)
Jährliche laufende Belastung (Folgekosten
mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)
Nein
Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden
Ja
Nein
Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen:
Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik)
Umschichtungen innerhalb des Dezernates
Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den
Folgejahren zu
IQ-relevant
Nein
x
Ja
Korridorthema: Grüne Stadt
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)
x
Nein
Ja
durchgeführt am
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften
x
Nein
Ja
abgestimmt mit
Ergänzende Erläuterungen
Seite 2
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde überprüft, in welchen Straßenzüge Beurteilungspegel von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen.
Hierbei kam es in der Rittnertstraße zum Ergebnis, dass eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Badener Straße und der Dürrbachstraße angeordnet werden kann.
Im Bereich Dürrbachstraße bis In der Tasch liegt die Lärmbelastung jedoch unterhalb der untersuchten Schwellenwerte.
Von der Verwaltung wird gegenwärtig geprüft, ob auch unterhalb dieses Schwellenwertes Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich sind. Sollte dies möglich sein, wäre eine erneute Überprüfung des gesamten Stadtgebietes erforderlich, da diese Entscheidung sich auf zahlreiche
Stellen im Stadtgebiet auswirken würde. In diesem Fall müsste ein erneutes Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes mit der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt
werden.
Auch der Bereich Zeppelinstraße zwischen Durmersheimer Straße und Eckenerstraße liegt unterhalb dieser Prüfwerte. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Immissionsschutzgründen ist
daher dort nicht zu begründen.
Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit eine Geschwindigkeitsreduzierung vor dem
katholischen Kindergarten „Albgrün“ verkehrsrechtlich geprüft.
Der direkte Zugang des Kindergartens befindet sich in der Stichstraße zur Zeppelinstraße. Die
verkehrsrechtlichen Voraussetzungen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierung im Verlauf der Zeppelinstraße liegen somit nicht vor.
Weiter liegen der Verwaltung keine Gefährdungserkenntnisse vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund der Lichtsignalanlage im Bereich der Durmersheimer Straße und Zeppelinstraße rechtfertigen würden.