Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister
STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag
KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion
Vorlage Nr.:
2020/0066
Verantwortlich:
Dez. 2
Zweite Vorstellung der Bewerber*innen zur Wahl des Oberbürgermeisters bei eventueller Neuwahl
Gremium
Termin
TOP
ö
Gemeinderat
21.01.2020
2
x
nö
Kurzfassung
Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag als erledigt zu betrachten.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der
Maßnahme
Ja
Ca. 50.000,- Euro
Nein
Einzahlungen/Erträge
(Zuschüsse u. Ä.)
Jährliche laufende Belastung (Folgekosten
mit kalkulatorischen Kosten abzügl.
Folgeerträge und Folgeeinsparungen)
Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden
Ja
Nein
Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen:
Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik)
Umschichtungen innerhalb des Dezernates
Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den
Folgejahren zu
IQ-relevant
x
Nein
Ja
Korridorthema:
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)
x
Nein
Ja
durchgeführt am
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften
x
Nein
Ja
abgestimmt mit
Ergänzende Erläuterungen
Seite 2
Der Termin für eine eventuell notwendige Neuwahl der Oberbürgermeisterwahl am 6. Dezember
2020 ist aufgrund der Weihnachtszeit auf den 20. Dezember 2020 terminiert und findet damit nur
zwei Wochen nach dem 1. Wahltag statt. Der Gesetzgeber sieht hier ein Zeitfenster von zwei bis
vier Wochen vor. Dies aus gutem Grund: Die Neuwahl ist ein eigenständiger Wahlgang mit allen
erforderlichen Vorbereitungsschritten. Mittel- und Großstädte in Baden-Württemberg wählen die
Wahltermine seit dem extrem gestiegenen Briefwahlaufkommen daher schon seit einigen Jahren
mit einem drei- oder vierwöchigen Abstand.
Für die ordnungsgemäße Durchführung einer eventuellen Neuwahl des Oberbürgermeisters am 20.
Dezember 2020 stehen faktisch nur 1,5 Wochen zur Verfügung, da der erste Wahlgang geprüft und
das amtliche Ergebnis Mitte der ersten Woche und zwar am Mittwochabend, 9. Dezember 2020
durch den Gemeindewahlausschuss festgestellt werden muss. Dies bindet zusammen mit dem
hohen Briefwahlaufkommen alle Kräfte des Wahlamts und des Amts für Stadtentwicklung mit
extrem hohen Überstunden in diesen zwei Wochen.
Außerdem ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 50.000,- Euro zu rechnen.
Eine öffentliche Bewerbervorstellung für die Neuwahl muss aufgrund des hohen
Anfechtungspotenzials in kurzer Zeit ebenso akribisch vorbereitet und durchgeführt werden, wie
die Bewerbervorstellung für den ersten Wahlgang und bindet alle Mitarbeitenden. Daher ist eine
öffentliche Bewerbervorstellung für die Neuwahl nicht leistbar.