Stellungnahme zur Anfrage der
FDP-Ortschaftsratsfraktion
vom 11.01.2020
Gremium
Öffentliche Sitzung des
Ortschaftsrates
Termin
03.03.2020
TOP
3
Parkplatznutzung bei der Jakobskirche
1. Wer ist der Eigentümer der Parkplätze bei der Jakobskirche? Sind dies öffentliche
oder private Parkplätze?
Grundsätzlich befinden sich Teile der Parkplätze auf privater und öffentlicher Fläche und zwar so,
dass sich daraus keine Abgrenzung einzelner Parkplätze ergibt. Darüber hinaus befindet sich
Brunnen und Brunnentechnik auf privater Fläche (alles Wettersteinstraße 13). Bisher gab es
einen Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und der Eigentümergemeinschaft. Eine
Änderung der Eigentumsverhältnisse (2015) erforderte eine Neufassung des
Gestattungsvertrags. Der neue Gestattungsvertrag sieht vor, dass der Brunnen und die
Brunnentechnik auf der bisherigen Fläche verbleiben dürfen. Zwei der bisher öffentlich
genutzten Parkplätze (Einfahrt zum Friedhof) dürfen im Gegenzug ausschließlich vom
Hauseigentümer genutzt werden.
Der Ortschaftsrat wurde in der Sitzung am 15. September 2015 über den Sachverhalt informiert.