Stadt Karlsruhe
Stadtamt Durlach
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.:
2019/1080
Verantwortlich:
Dezernat 6
Aufstellungsbeschluss
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Basler-Tor-Straße 77 (Senioren-Pflegeheim)",
Karlsruhe-Durlach
Beratungsfolge dieser Vorlage
Gremium
Termin
TOP
ö
Ortschaftsrat Durlach
06.11.2019
x
Planungsauschuss
13.11.2019
x
nö
Ergebnis
Beschlussantrag
Der Ortschaftsrat Durlach schlägt dem Planungsausschuss vor, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Basler-Tor-Straße 77 (Senioren-Pflegeheim)“, in Karlsruhe
-Durlach aufzustellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten
Planungsziele zu Grunde zu legen.
Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes.
Daneben schlägt der Ortschaftsrat Durlach dem Planungsausschuss vor, auf eine frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten und gemäß § 13 a
Abs. 3 BauGB im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und sich hierzu innerhalb einer
bestimmten Frist äußern kann.
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Gesamtkosten der Maßnahme
Einzahlungen/Erträge
(Zuschüsse u. Ä.)
Jährliche laufende Belastung (Folgekosten
mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)
Nein
Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden
Ja
Nein
Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen:
Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik)
Umschichtungen innerhalb des Dezernates
Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den
Folgejahren zu
IQ-relevant
X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften
Nein
Nein
X
Nein
Ja
X
Ja
durchgeführt am 06.11.2019
Ja
abgestimmt mit
Ergänzende Erläuterungen
Seite 2
Anlass:
Der Vorhabenträger bittet um die Schaffung von Planrecht für einen Um- und Ausbau des bestehenden Senioren-Pflegeheims „Am Turmberg“ in Durlach-Aue, um den Betrieb den Anforderungen an die neue Landesheimbauverordnung anzupassen.
Der nach bestehendem Baurecht ausgewiesene rückwärtige Baubereich der Vorhabengrundstücke für Nebenanlagen wird deutlich überschritten; Auch das Bauvorhaben insgesamt greift in
den Außenbereich ein.
Es soll eine abschnittsweise Bebauung des Grundstücks erfolgen. Der erste Bauabschnitt soll im
noch laufenden Betrieb im rückwärtigen Grundstücksbereich vollzogen werden, während im
zweiten Bauabschnitt nach dessen Fertigstellung der vordere Gebäudeteil errichtet werden soll.
Städtebauliche Bestandsituation:
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteiles Durlach-Aue unmittelbar am Übergang zu
einer Kleingartenanlage. Es ist bebaut mit einem dreigeschossigen Gebäude als südlichem Teil
einer Zeile durchgängigen Profils und eingeschossigen, rückwärtigen Anbauten. Südlich, jenseits
eines Grabens und einer Straße schließen sich die zweigeschossigen Hauptgebäude einer Gärtnerei mit dahinter gelagerten Gewächshäusern an. Das Grundstück ist parkartig angelegt mit
teilweise großen Bäumen.
Derzeit richtet sich die Beurteilung für Bauvorhaben nach dem bestehenden Bebauungsplan
371 „Basler-Tor-Straße“ von 1971. Dieser setzt ab Baulinie lediglich eine Bautiefe von 12 m fest
sowie als Bauweise Hausgruppen mit III Vollgeschossen.
Flächennutzungsplan:
Die Fläche des bestehenden Seniorenpflegeheims an der Basler-Tor-Straße 77 wird im
aktuellen Flächennutzungsplan als ,,Wohnbaufläche” dargestellt. Dies umfasst auch Einrichtungen, die der Betreuung und Pflege ihrer Bewohnerinnen und Bewohner dienen.
Jedoch ist die geplante Erweiterungsfläche im rückwärtigen Grundstücksbereich im Flächennutzungsplan als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird nach
Satzungsbeschluss ohne Einzeländerungsverfahren in „Wohnbaufläche” berichtigt werden.
Planrecht:
Obwohl die geplante Erweiterungsfläche im rückwärtigen Grundstücksbereich und damit im
Außenbereich liegt, kann vorliegend auf Grundlage des durch die Novellierung des BauGB neu
Ergänzende Erläuterungen
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eingeführten § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB ein Verfahren im Außenbereich nunmehr auch im
beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung erfolgen. Das Verfahren wird ohne Umweltprüfung durchgeführt. Die notwendigen Fachgutachten werden dennoch beauftragt.
Planungsziele:
Das Alten- und Pflegeheim soll am bestehenden Standort in der Basler-Tor-Straße 77 einen
Neubau erhalten. Die neue Landesheimbauverordnung schreibt vor, dass Pflegeplätze nur noch
in Einzelzimmern mit eigener Nasszelle angeboten werden dürfen. Mit dem Um- und Neubau
geht vorliegend auch eine Erweiterung der Pflegeplätze von ca. 44 auf ca. 74 Plätze einher, um
dem stetig steigenden Bedarf zu begegnen.
Grundlage für weitere planungsrechtliche Instrumente
Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende, nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen:
Durchführung von Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren auch im
Außenbereich gemäß § 13 b S. 2BauGB über den 31.12.2019 hinaus
Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat
(§ 14 BauGB),
Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1
BauGB),
Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB).
Beschluss:
I.
1.
Antrag an den Ortschaftsrat Durlach
Der Ortschaftsrat Durlach schlägt dem Planungsausschuss vor, gemäß § 2 Absatz 1
BauGB, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Basler-Tor-Straße 77 (Senioren- Pflegeheim)“, in Karlsruhe-Durlach aufzustellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den
Erläuterungen aufgeführten Planungsziele zu Grunde zu legen.
Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des
Stadtplanungsamtes.
2.
Daneben schlägt der Ortschaftsrat Durlach dem Planungsausschuss vor, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten und
gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe ortsüblich bekannt zu
machen, wo sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten
und sich hierzu innerhalb einer bestimmten Frist äußern kann.